Rechnung stornieren
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Wurde eine Rechnung bereits an den Kunden verschickt oder ist bereits in der Buchhaltung erfasst, darf sie nicht einfach gelöscht oder geändert werden. Stattdessen erstellen Sie einen Stornobeleg.
Stornieren vs. Korrigieren
Abschnitt betitelt „Stornieren vs. Korrigieren“| Situation | Vorgehensweise |
|---|---|
| Rechnung noch nicht versendet, kein Zahlungseingang | Direkt bearbeiten oder löschen |
| Rechnung versendet, falscher Betrag oder falscher Empfänger | Stornieren + neue Rechnung erstellen |
| Rechnung versendet, Auftrag wird rückgängig gemacht | Stornieren |
Stornobeleg erstellen
Abschnitt betitelt „Stornobeleg erstellen“- Öffnen Sie die betreffende Rechnung
- Klicken Sie auf Stornieren
- Bestätigen Sie den Dialog
- HammerUp erstellt automatisch einen Stornobeleg mit negativem Betrag
Der Stornobeleg erhält eine eigene Nummer aus dem Nummernkreis und ist mit der ursprünglichen Rechnung verknüpft.
Stornobeleg finden und herunterladen
Abschnitt betitelt „Stornobeleg finden und herunterladen“- Öffnen Sie die stornierte Rechnung
- Im Abschnitt Verknüpfte Dokumente finden Sie den Stornobeleg
- Klicken Sie auf PDF herunterladen
Buchhalterische Bedeutung
Abschnitt betitelt „Buchhalterische Bedeutung“Der Stornobeleg hebt den ursprünglichen Umsatz buchhalterisch auf. Beide Dokumente — Rechnung und Stornobeleg — werden beim DATEV-Export übertragen, damit der Steuerberater die Gegenbuchung korrekt vornehmen kann.