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Bedenkenanzeige

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Wenn Sie als Auftragnehmer Bedenken gegen eine Ausführungsart, ein Material oder eine Anordnung des Auftraggebers haben, sind Sie verpflichtet, diese schriftlich anzuzeigen. Ohne Bedenkenanzeige haften Sie im Schadensfall mit.

  • Vorgeschriebenes Material ist aus Ihrer Sicht für den Verwendungszweck ungeeignet
  • Eine Anordnung des Auftraggebers widerspricht technischen Normen oder gesetzlichen Vorschriften
  • Die geplante Ausführung gefährdet die Standsicherheit oder Dauerhaftigkeit des Bauwerks
  • Vorleistungen anderer Gewerke sind mangelhaft und beeinflussen Ihre Arbeit
  • Datum der Anzeige
  • Projekt und Auftraggeber
  • Beschreibung der Bedenken — konkret und technisch begründet
  • Betroffene Leistung — Verweis auf Position im Leistungsverzeichnis
  • Empfohlene Alternative (optional, aber empfehlenswert)

Öffnen Sie das Projekt, wählen Sie Berichte → Neue Bedenkenanzeige und füllen Sie die Pflichtfelder aus. Nach dem Speichern können Sie das Dokument als PDF exportieren und per E-Mail an den Auftraggeber senden.