Abnahmeprotokoll
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Das Abnahmeprotokoll ist das zentrale Dokument der Leistungsabnahme. Mit der Unterzeichnung durch den Auftraggeber beginnt die Gewährleistungsfrist — und Sie erhalten das Recht auf die Schlusszahlung.
Rechtliche Bedeutung nach VOB/B
Abschnitt betitelt „Rechtliche Bedeutung nach VOB/B“Nach VOB/B § 12 ist die förmliche Abnahme auf Verlangen einer Vertragspartei durchzuführen. Das schriftliche Protokoll:
- belegt den Zeitpunkt der Abnahme (Beginn der Gewährleistung)
- hält wesentliche Mängel fest, die der Auftraggeber bei der Abnahme rügt
- schließt die Haftung für sichtbare, nicht gerügte Mängel aus
Protokoll ausfüllen
Abschnitt betitelt „Protokoll ausfüllen“- Datum und Uhrzeit der Abnahme
- Teilnehmer — Auftraggeber, Auftragnehmer, ggf. Bauleiter
- Abgenommene Leistungen — Verweis auf Auftrag oder Leistungsverzeichnis
- Mängelliste — Beschreibung jedes Mangels mit Frist zur Beseitigung
- Vorbehalt — Auftraggeber kann die Abnahme unter Vorbehalt erklären
Fotos zu Mängeln
Abschnitt betitelt „Fotos zu Mängeln“Fügen Sie bei jedem Mangel direkt ein Foto hinzu, um den Zustand zum Abnahmezeitpunkt zu dokumentieren.
Unterschrift des Auftraggebers
Abschnitt betitelt „Unterschrift des Auftraggebers“Klicken Sie auf Unterschrift anfordern. Der Auftraggeber unterzeichnet digital auf dem Gerät oder per Link. Das fertige Protokoll wird als PDF gespeichert und kann jederzeit exportiert werden.