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Kaufmännische Rundungsdifferenz

Gelegentlich weicht die Summe einzelner Rechnungspositionen um einen Cent vom Gesamtbetrag ab — das ist normal und rechtlich unbedenklich.

Jede Rechnungsposition wird gemäß den Anforderungen aus §12 UStG auf zwei Dezimalstellen gerundet. Wenn mehrere gerundete Einzelbeträge addiert werden, kann die Summe um €0,01 bis €0,02 vom rechnerisch exakten Gesamtbetrag abweichen.

Beispiel: Drei Positionen ergeben exakt €100,005. Gerundet ergibt jede Position einen leicht anderen Wert — die Summe der gerundeten Werte kann dann €100,00 oder €100,01 betragen.

HammerUp rundet jede einzelne Position kaufmännisch auf zwei Dezimalstellen. Der angezeigte Gesamtbetrag ist der exakt berechnete Summenwert — transparent und nachvollziehbar.

Eine Differenz von einem Cent ist gesetzlich zulässig und wird von Finanzbehörden und Steuerprüfern akzeptiert.