Bedenkenanzeige
Wenn Sie als Auftragnehmer Bedenken gegen eine Ausführungsart, ein Material oder eine Anordnung des Auftraggebers haben, sind Sie verpflichtet, diese schriftlich anzuzeigen. Ohne Bedenkenanzeige haften Sie im Schadensfall mit.
Wann ist eine Bedenkenanzeige notwendig?
Abschnitt betitelt „Wann ist eine Bedenkenanzeige notwendig?“- Vorgeschriebenes Material ist aus Ihrer Sicht für den Verwendungszweck ungeeignet
- Eine Anordnung des Auftraggebers widerspricht technischen Normen oder gesetzlichen Vorschriften
- Die geplante Ausführung gefährdet die Standsicherheit oder Dauerhaftigkeit des Bauwerks
- Vorleistungen anderer Gewerke sind mangelhaft und beeinflussen Ihre Arbeit
Pflichtangaben
Abschnitt betitelt „Pflichtangaben“- Datum der Anzeige
- Projekt und Auftraggeber
- Beschreibung der Bedenken — konkret und technisch begründet
- Betroffene Leistung — Verweis auf Position im Leistungsverzeichnis
- Empfohlene Alternative (optional, aber empfehlenswert)
Bedenkenanzeige erstellen
Abschnitt betitelt „Bedenkenanzeige erstellen“Öffnen Sie das Projekt, wählen Sie Berichte → Neue Bedenkenanzeige und füllen Sie die Pflichtfelder aus. Nach dem Speichern können Sie das Dokument als PDF exportieren und per E-Mail an den Auftraggeber senden.